Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9401
OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04 (https://dejure.org/2004,9401)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2004 - 16 U 111/04 (https://dejure.org/2004,9401)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2004 - 16 U 111/04 (https://dejure.org/2004,9401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Wegfall einer vereinbarten Vertragsstrafe bei Verlängerung der Ausführungsfristen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Nr. 6 VOB/B; § 11 Nr. 2 VOB/B; § 540 ZPO; § 592 ZPO
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Bauvertrag im Rahmen eines Urkundsprozess; Darlegung des Anspruchs auf Vertragsstrafe mit den im Urkundenprozess statthaften Beweismitteln ; Anforderungen an die Vereinbarung einer Vertragstrafe; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Bauvertrag im Rahmen eines Urkundsprozess; Darlegung des Anspruchs auf Vertragsstrafe mit den im Urkundenprozess statthaften Beweismitteln ; Anforderungen an die Vereinbarung einer Vertragstrafe; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 BGB; VOB/B § 11
    Bauvertragsrecht: Verlängerung der Ausführungsfristen und Wegfall einer vereinbarten Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe bei erheblicher Verlängerung der Ausführungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haugpartner.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe obsolet bei Verlängerung der Ausführungsfrist?

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei erheblicher Verlängerung der Ausführungsfristen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Ausführungsfrist: Was passiert mit der Vertragsstrafe? (IBR 2006, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1478
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04
    Das ergibt sich im Übrigen bereits aus den obigen Ausführungen zu den mehrfach verlängerten Fristen und Neuberechnungen (vgl. auch BGH BauR 1999, 645).

    Das ändert aber nichts daran, dass die Beklagte nunmehr im Rahmen der hier eingeklagten Vertragsstrafe auch ohne entsprechende Behinderungsanzeigen nach § 6 Nr. 1 VOB/B geltend machen kann, sie treffe an der Verzögerung kein Verschulden (BGH BauR 1999, 645; Kemper, BauR 2001, 1015, 1019).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04
    Die Höhe der Vertragsstrafe ist nach der Entscheidung des BGH (BGHZ 153, 311) im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden (LGU Seite 4).
  • OLG Naumburg, 21.12.1998 - 2 U 21/98

    Verschiebung der Bautermine: Entfällt Vertragsstrafe?

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04
    Richtig ist zwar, dass hier - anders als im Fall des OLG Naumburg (2 U 21/98, zitiert nach juris) - nicht der neue Termin erst vereinbart worden ist, nachdem der ursprüngliche Fertigstellungstermin bereits abgelaufen war.
  • OLG Celle, 26.10.2016 - 7 U 27/16

    Vier Wochen Bauzeitverlängerung: Keine Vertragsstrafe ohne Mahnung!

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Auftragnehmer sich - auch bei fehlender Behinderungsanzeige - auf den objektiven Behinderungstatbestand zum Ausschluss seines Verschuldens berufen kann, mit der Folge, dass der Verzug gemäß § 286 Abs. 4 BGB entfällt (OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.03.2006 - 1 U 48/04, IBRRS 2006, 1202; OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004 - 16 U 111/04, IBRRS 2006, 0832); OLG Dresden, Urteil vom 26.05.1999 - 8 U 327/99, IBRRS 2011, 5049; BGH, Urteil vom 14.01.1999 - VII ZR 73/98, IBRRS 2000, 0695).
  • OLG Hamm, 12.07.2017 - 12 U 156/16

    Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe wegen

    Auf einen einvernehmlich verschobenen neuen Fertigstellungstermin bezieht sich eine Vertragsstrafe jedoch nur dann, wenn sie ausdrücklich auch für diesen verschobenen Termin - gesondert oder durch Bezugnahme auf den Ursprungsvertrag - vereinbart worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, S. 1421, Tz 12; OLG Celle, IBR 2006, 245; OLG Dresden, IBR 2009, 574; OLG Zweibrücken, BauR 2008, 996) oder zumindest bei der Veränderung der Ausführungsfrist festgelegt worden ist, dass im Übrigen die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere zur Vertragsstrafe) gleichwohl fortgelten sollen (BGH, BauR 2006, 1128; OLG Düsseldorf, BauR 2012, S. 1421, Tz 12).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Selbst wenn eine Vertragsstrafe vereinbart worden sein sollte, hat die Klägerin eine solche Vertragsstrafe - entsprechend der zutreffenden Feststellungen des angefochtenen Urteils - nicht verwirkt, da sich auf einen einvernehmlich verschobenen Fertigstellungstermin eine Vertragsstrafe nur bezieht, wenn sie ausdrücklich auch für diesen verschobenen Termin - gesondert oder durch Bezugnahme auf den Ursprungsvertrag - vereinbart worden ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004, 16 U 111/04, IBR 2006, 245; OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2006, 6 U 946/06, IBR 2009, 574; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.07.2007,1 U 50/07, BauR 2008, 996) oder zumindest bei der Veränderung der Ausführungsfrist festgelegt worden ist, dass im Übrigen die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere zur Vertragsstrafe) gleichwohl fortgelten sollen (BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BauR 2006, 1128).

    Je gewichtiger die Terminverschiebung ist, um so weniger ist davon auszugehen, dass die frühere Vereinbarung einer Vertragsstrafe gleichwohl Bestand behalten soll (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005, 7 U 17/05, BauR 2005, 1780; OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004,16 U 111/04, BauR 2006, 1478; Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 66 mwN; Kniffka u.a., a.a.O., § 631, Rn 295 mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2593 mwN).

  • OLG Zweibrücken, 20.06.2007 - 1 U 50/07

    Vertragsstrafe: Fortgeltung nach verkürzter Fertigstellungsfrist?

    Wie bereits der Erstrichter zutreffend ausgeführt hat, folgt aus diesen Umständen des Einzelfalles ( dazu OLG Celle, Urteil vom 21.September 2004 - 16 U 111/04 - BauR 2006, 1478 ff. ), dass die einvernehmlich geänderte Fertigstellungsfrist nicht vertragsstrafenbewehrt ist, da eine erneute Abrede darüber nicht getroffen worden ist .
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   OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 16 U 111/04   

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https://dejure.org/2005,54507
OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 16 U 111/04 (https://dejure.org/2005,54507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2005 - 16 U 111/04 (https://dejure.org/2005,54507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 16 U 111/04 (https://dejure.org/2005,54507)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 16 U 111/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Vergleich zu einer Novation der Schuld führte, was eine 30jährige Verjährung zur Folge hätte oder ob - wie im Regelfall - das ursprüngliche Rechtsverhältnis nur festgestellt wird mit der Folge, dass auch dessen Verjährungsvorschriften greifen (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 1878, 1879).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 28/78

    Fälligkeit des Vergütungsanspruch nach Abnahme des Werks - Hemmung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 16 U 111/04
    Auch kann sich eine Partei gegenüber einer im Vergleich übernommenen Zahlungsverpflichtung nicht nachträglich darauf berufen, der zugrunde liegende Anspruch sei schon Vergleichsabschluss verjährt gewesen (BGH WM 1979, 205).
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